kulturgeschichtliches Denkmal

Zum Erhalt des Leuchtturmes als Denkmal wurde als erste Initiative durch das WSA in Verbindung mit den Denkmalschutzbehörden gefördert. Der Leuchtturm Roter Sand wurde von den Landesdenkmalpflegern als ein “kulturgeschichtliches Denkmal von erheblicher Bedeutung” eingestuft.

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